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15.11.2010
Nun liegen endlich 3 Gutachten vor, die die Planungsgrundlage für die Erstellung der Bebauungspläne für den Ostseepark bilden. Die drei Gutachten bestehen aus dem Einzelhandelsgutachten, einem städtebaulichen Rahmenplan und einem Verkehrsgutachten. Die Gutachten werden jetzt öffentlich ausgelegt, so dass die Anregungen vorgebracht werden können. Die SWG wird sich bei der Erstellung der Bebauungspläne von den durch eine Arbeitsgruppe innerhalb der SWG erstellten Kriterien leiten lassen. Siehe dazu diese Datei. Der Ostseepark bedarf einer Überplanung, um den entstandenen Wildwuchs von Gebäude und Einzelhandel zu lenken. Wenn nichts passiert, wird in einigen Jahren der Ostseepark nur in Fragmenten vorhanden sein.
02. September 2009 Hoffnung für das Baltic Center! Schon lange steht das Baltic Center leer. Jetzt hat der Eigentümer Kroon Group endlich ein Konzept für die Wiederbelebung auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Finanzen (SWF - Ausschuss) am 27.08.2009 vorgestellt. Der Eingangsbereich wird zur Carl-Zeiss-Straße hin aufgewertet und die Mieter sind auch gefunden.
Der Bauausschuss am 31.08.2009 konnte allerdings noch kein grünes Licht geben. Es fehlt einige Unterlagen. Aufschlussreich und interessant war auch die Präsentation einer Einkaufsmall mit 25000qm Verkaufsfläche durch die Entwicklungsgruppe HBB für das Gebiet Erdbeerberg zwischen Carl-Zeiss-Straße, Dieselstraße und Gutenbergstraße. auf der Sitzung des SWF - Ausschusses am 27.09.2009.
Nach der Vorstellung beider Unternehmen bekräftigte der SWF - Ausschuss, im Ostseepark für eine möglichst zügige Umsetzung von Vorhaben ansetzungswilliger Unternehmen zur qualtitaiven Stärkung des Ostseeparks zu sorgen. In Folge davon beauftragte der Bauausschuss am 31.08.2009 daraufhin die Verwaltung, Vorschläge für sinnvolle B-Pläne im Ostseepark zu entwerfen. Grundgedanke hierbei ist, dass sich “Unter”-B-Pläne wegen des geringeren Umfangs schneller unsetzen lassen werden.
Als unumgänglich betrachtete der Bauausschuss den Erlaß einer Veränderungssperre für den gesamten B-Plan 57 im Ostseepark. Dies ist noch durch die Stadtvertretung endgültig zu beschließen.
15.Mai 2009 Die Gegenüberstellung Pro und Kontra zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Ostseepark wurde den Mitgliedern der Stadtvertretung übergeben und durch den Ausschuss für Stadtentwicklung in die Fraktionen zur abschließenden Diskussion verwiesen. Dieser Vorgehensweise schloss sich der Ausschuss für Bauwesen in seiner Sitzung vom 15.06.2009 an. 11. Mai 2009 Die Verwaltung wird die Ergebnisse des Einzelhandelsgutachtens und die Aussagen des Rechtsgutachten zusammenfassen und als Diskussionsgrundlage an die Fraktionen übergeben. 22. April 2009 Für die SWG stellt sich die derzeitige Situation wie folgt dar: Wenn nichts passiert, dann wird die Attraktivität des Ostseeparks in kurzer Zeit sinken. Ein Bebauungsplan ermöglicht leider nur in eingeschränktem Umfang eine Steuerung der Nutzung, ist aber notwendig, um die Ergebnisse des Einzelhandelsgutachtens auch in rechtlich sichere Vorgaben zu fassen. Das Einzelhandelsgutchten alleine hat keine rechtliche Wirkung und Bindung. Das Gutachten von Prof. Ewert und die Ergänzungen zum Einzelhandelsgutachten liegen vor.Jetzt gilt es in den Ausschüssen und in der Stadtvertretung über das weitere Vorgehen zu beraten. Wollen wir einen Bebauungsplan für den Ostseepark? 02. September 2008 Der Stadt Schwentinental liegt ein Einzelhandelsgutachten für den Ostseepark vor, das noch vor der Fusion auf den Weg gebracht wurde. Das daraus abgeleitete Einzelhandelskonzept liegt als Entwurf den beteiligten Stellen zur Stellungnahme vor. Für den Ostseepark existiert nur ein Bebauungsplan (Nr. 40) für den so genannten äußeren Ring, südlich der Gutenbergstraße, so dass der größte Teil des Ostseeparks nach dem §34 des Baugesetzbuches zu behandeln ist. Das bedeutet, dass über alle Bauanträge positiv entschieden werden muss, wenn von ihnen keine schädlichen Auswirkungen nach §34, Abs 3 BauGB entfalten:
(3) Von Vorhaben nach Absatz 1 oder 2 dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein .
Schädliche Auswirkungen können entstehen, wenn der zu erwartende Kaufkraftabfluss aus zentralen Versorgungsbereichen von Nachbargemeinden wie z.B. Kiel mehr als ca. 10% beträgt. Für den Bereich des Ostseeparks kann das bestehende Einzelhandelsgutachten jedoch nicht zur Ermittlung schädlicher Auswirkung herangezogen werden, weil es nicht rechtskräftig ist. Die Stadtvertretung hat darüber noch nicht abschließend beschlossen. Das hat zur Folge, dass Vorhaben genehmigt werden müssen, die den Zielen des Einzelhandelskonzeptes zuwider laufen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Finanzen hat durch Beschluss am 1.9.2008 seine Absicht erklärt, das Verfahren zur Aufstellung eines Einzelhandelskonzeptes, zügig abzuschließen.
Um dieses Verfahren zu unterstützen und die Ziele der Stadt Schwentinental nicht durch die Zulassung von Einzelhandel zu gefährden, benötigt die Stadt Schwentinental ein Plansicherungsinstrument, das es ermöglicht Baugesuche/ Bauanträge zurückzustellen bis die Stadtvertretung über das Einzelhandelskonzept entschieden hat und das weitere Vorgehen eindeutig heraus gearbeitet wurde. Mit einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für den Ostseepark (ohne den bereits bestehenden B-Plan 40) verleiht die Stadt Schwentinental ihrer Absicht Ausdruck, einen Bebauungsplan aufzustellen. Diese Absichtserklärung ermöglicht es der Stadt Schwentinental Baugesuche für die Dauer von einem Jahr zurück zu stellen.
Der Aufstellungsbeschluss bedeutet jedoch nicht, dass ein B-Plan wirklich aufgestellt werden muss. Ergibt sich nach Aufstellung und Verabschiedung des Einzelhandelsgutachtens, dass das Einzelhandelsgutachten alleine oder in Kooperation mit den Nachbargemeinden (interkommunaler Vertrag) die städtebauliche Entwicklung des Ostseeparks gesteuert werden kann, ist die Aufstellung eines formellen BH-Planes nicht notwendig. Dies wird jedoch nach Fertigstellung des Einzelhandelskonzepts zu entscheiden sein. Daher hat der Ausschuss für Bauwesen am 2.9. den Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan im Ostseepark gefasst. Die Stadtvertretung wird am 22.9.2008 abschließend darüber entscheiden.
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