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17.02.2011 Zum DRK-Kindergartenneubau
Verwundert rieben sich die Vertreter der SWG in den Ausschüssen für Bauwesen und Jugend, Sport und Soziales die Augen und trauten ihren Ohren nicht. Die CDU befürwortet den Vorschlag des Architekten Zastrow, den DRK Kindergarten auf dem Gelände der Schule zu errichten. SWG und SPD hatten gegen den Wunsch der Bürgermeisterin und auf Anregung des DRK Kindergartens (Schreiben vom 8.11.2010 an die Bürgermeisterin) die Verwaltung gebeten den o.g. Architekten einzuladen. Dazu erhielt der Vorsitzende des Ausschusses für Bauwesen Herbert Steenbock, SWG, am 16.11.2010 eine Email von der Bürgermeisterin mit folgendem Inhalt (Zitat)
Zum Thema "DRK-Kiga": Es ist völlig unstrittig, dass der Kiga rein baulich gesehen auf dem Schulsportplatz unterzubringen ist, sogar das Mehrgenerationenhaus hätte dahin gepasst. Dies ist Ergebnis der damaligen Planer. Die entsprechenden Unterlagen habe ich allen SV vor gut einem Jahr zugeleitet. Die Entscheidung, ob der Kiga dorthin kommt, ist daher keine bauliche, sondern ein rein inhaltlicher Natur und da war bisher Konsens, das die Betreuung weiterer 100 Kinder auf der Fläche problematisch ist (weil zu beengt) und die Lärmemissionen für die Schule als unverträglich angesehen wurde.
Aber unabhängig davon, habe ich dem Büro Zastrow keinen Planungsauftrag erteilt, mir liegt auch nichts vor und die Stadt steht mit ihm derzeit auch nicht in irgendwelchen Vertragsbeziehungen. Verwaltungsseitig werden wir daher nicht auf "Zuruf" einladen, dafür bitte ich um Verständnis.
Die gleiche Antwort des 2. Absatzes erhielt der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Sport und Soziales mündlich auf seine Anfrage während der Sitzung der Stadtvertretung vom 16.12.2010.
Darauf haben die beiden Vorsitzenden der Ausschüsse den og. Architekten eingeladen und ihn gebeten auf einer gemeinsamen Sitzung beider Ausschüsse am 10.2.2011 seinen Vorschlag zu erläutern. Der Leser mag sich selbst ein Urteil über die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Stadtvertretung bilden. Die uns vorgestellte Lösung weicht außerdem erheblich von der damaligen Planung in Zusammenhang mit dem Mehrgenerationenhaus ab. Hätten wir uns mit der Antwort der Bürgermeisterin zufrieden gegeben, wäre immer noch nichts passiert.
Die SWG steht zu Standort am Schulsportplatz und wird alles tun, um mit dem DRK und der Schule zu einer optimalen Lösung zu gelangen. Dazu gehört auch eine aktuelle und korrekte Bedarfsplanung der Kindergartenplätze zu erstellen und dem zuständigen Ausschuss vorzustellen.
05.02.2011
Anmerkungen zum vorgesehenen Neubau eines ev. Kindergartens auf dem Gelände Fernsichtweg
Auf der Internetseite „Wir für Schwentinental“ ist die Stellungnahme des Landrates vom 15.06.2010 zur Bauplanung zweier Kindergärten als Anhang beigefügt. Tituliert wird das Schreiben als „Stellungnahme des Kreises zur geplanten Neuverschuldung von SPD/ SWG“. Der Leser könnte jedoch an diesem Schreiben erkennen, wenn er die Hintergründe kennen würde, wie Mehrheitsbeschlüsse des Stadtrates von der Verwaltungsspitze “nicht“ umgesetzt werden. Hierzu folgende Erläuterungen:
Beschluss vom 22.03.2010: Der Stadtrat fordert die BM auf, „ unverzüglich Vertragsverhandlungen mit der ev.-luth. Kirchengemeinde als Träger des Kirchenkindergartens aufzunehmen, um die Errichtung des Neubaus auf dem Gelände Fernsichtweg sicherzustellen. Hierbei ist die 1. Finanzierungsvariante der Sachstandsmitteilung 28/2010 vom 10.03.2010 - bei der die ev.-luth. Kirchengemeinde Bau- und Finanzierungsträger ist - zugrunde zu legen. In dem Vertrag ist u.a. eine Ausgleichsregelung aufzunehmen, die dem Umstand gerecht wird, dass der von der Stadt wesentlich zu finanzierende Neubau auch über die Vertragslaufzeit hinaus zu einer Kapitalvermehrung bei der ev.-luth. Kirchengemeinde führt“.
Dadurch, dass die ev. Kirche Bauträger ist, würde der Investitionshaushalt der Stadt nicht belastet werden und zusätzlich würde die Kirche ca. 10 % der Investitionssumme aus Eigenmitteln tragen. Kein anderer Träger eines Kindergartens wäre hierzu in der Lage. Die Lage im Fernsichtweg ist durch die Nähe zum Schwentinepark unbestritten ideal für einen Kindergarten . Anstatt wie im Beschluss vorgesehen, Vertragsverhandlungen mit der Kirche auf Basis des von der Kirche vorgelegten Entwurfes vorzunehmen und mit der Sachkompetenz des Rathauses einen Vertrag zu verhandeln, hat die Bürgermeisterin mit Schreiben vom 20.04.2010 den Entwurf der ev.-luth. Kirchengemeinde an das Gemeindeprüfungsamt geschickt. Die Verwaltung hätte auch, falls Änderungen in dem Beschluss notwendig geworden wären, den Stadtrat darauf hinweisen müssen. Mit Schreiben vom 06.05.2010 hat das Gemeindeprüfungsamt auf Mängel im Vertragsentwurf hingewiesen und Änderungen vorgeschlagen. Wir haben das Schreiben vom Gemeindeprüfungsamt für den interessierten Leser beigefügt. pdf-Datei---->
Das Gemeindeprüfungsamt merkt an, das für die tatsächlichen Zins- und Tilgungsleistungen kalkulatorische Kosten in Ansatz zu bringen sind. Bei der Tilgung ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 80 Jahren zu berücksichtigen. Es sollte geprüft werden, ob durch eine angemessen Mietzahlung eine Regelung gefunden werden kann.
Der ältere Teil des DRK-KiTa ist bereits nach einer Nutzungsdauer unter 40 Jahren baufällig und soll abgerissen werden. Die Frage der Tilgung sollte sich auch nach einem mit den Jahren steigendem Instandhaltungsaufwand für ein Gebäude richten und daher weniger als 80 Jahre betragen.
Mit Schreiben vom 15.06.2010 hat der Landrat seine Stellungnahme zum Vertragsentwurf an die Bürgermeisterin abgeschickt. Siehe pdf-Datei weiter oben.
Mit Vorlage 98/2010 der Verwaltung wird nunmehr wie folgt auf das Schreiben des Landrates verwiesen: „Der Kreis weist zum Einen darauf hin, dass die seitens der Stadtvertretung beschlossene Finanzierungsvariante des Kindergartenneubaus am Fernsichtweg rechtlich nicht umsetzbar und daher abzuändern ist“
Diese Interpretation „rechtlich nicht umsetzbar“, ist dem Schreiben des Landrates und auch des Gemeindeprüfungsamtes nicht zu entnehmen, sondern alleine eine Auslegung der Verwaltung. Gemäß §43 (2) GO hat die Bürgermeisterin eine Begründung vorzulegen, falls ihrer Ansicht nach ein Beschluss gegen geltendes Recht verstößt, dieses ist bis heute nicht geschehen. Seit dem Beschluss des Stadtrates ist ca. 1 Jahr verstrichen. Die Kirche erstellt derzeit mit Hilfe eines Notars einen neuen Vertragsentwurf. Ein konstruktives Vorgehen und den Willen den o.g. Beschluss des Stadtrates vom 22.03.2010 umzusetzen, ist an der o.g. beschriebenen Vorgehensweise der Verwaltung nicht erkennbar. Gegenüber der KN hat Frau Leyk sich am 18.01.2011 wie folgt geäußert: „Ich wehre mich nicht gegen den DRK-Kindergarten hinter der Uttoxeterhalle, sondern gegen den zusätzlichen Kindergarten auf dem Grundstück der Kirche. Beides zusammen geht aus finanziellen Gründen nicht. Außerdem ist ein Bau auf fremden Grund und Boden nicht zulässig“.
Gemäß Beschluss vom 22.03.2010 soll die Kirche Bauherrin auf eigenem Grund und Boden sein. Somit ist die Aussage der Bürgermeisterin gegenüber der KN völlig unverständlich. Aber durch den Artikel wird deutlich, dass die Bürgermeisterin den Neubau eines Kindergartens der Kirche ablehnt. Da dann immer nur die „kostengünstigen“ Vorschläge der Bürgermeisterin zur Lösung der Kindergartenproblematik verbleiben, sollten diese auch näher analysiert werden. Ich werde einen entsprechenden Artikel erstellen.
Rainer Martens
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